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Allgemeine Geschäftsbedingungen

DJ SU – Sudip Solle · Stand: Juli 2026

Präambel

DJ SU steht für professionelle musikalische Unterhaltung und zuverlässige Veranstaltungsbegleitung. Ziel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine transparente, faire und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Herrn Sudip Solle, handelnd unter dem Künstlernamen DJ SU (nachfolgend „DJ“), und seinen Auftraggeber*innen.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen gelten ausschließlich, sofern sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Individuelle schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Das erste schriftliche Angebot per E-Mail ist unverbindlich und kostenfrei.

§ 3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

Die DJ-Leistung umfasst insbesondere:

  • persönliche Beratung
  • musikalische Vorbereitung
  • Musikauswahl
  • DJ-Performance
  • Auf- und Abbau des DJ-Arbeitsplatzes
  • Moderation, sofern vereinbart

Zusätzlich können Bestandteil des Angebots sein:

  • Beschallungsanlage
  • Lichttechnik
  • DJ-Booth
  • Funkmikrofone
  • Ambientebeleuchtung
  • weitere Veranstaltungstechnik

Die Mindestbuchungsdauer beträgt grundsätzlich 4 Einsatzstunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Eine Unterschreitung der Mindestbuchungsdauer führt nicht zu einer Reduzierung des Mindesthonorars.

§ 4 Angebote und Beratung

Das erste schriftliche Angebot per E-Mail ist kostenfrei.

Für persönliche Beratungsgespräche, Vor-Ort-Termine oder weitergehende individuelle Planungen wird eine einmalige Beratungspauschale von 75,00 € brutto berechnet.

Die Beratungspauschale wird bei Auftragserteilung vollständig auf das vereinbarte Honorar angerechnet und ist Bestandteil der vereinbarten Anzahlung.

Kommt kein Auftrag zustande, verbleibt die Beratungspauschale als Vergütung der bereits erbrachten Beratungsleistung beim DJ.

§ 5 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot.

Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Kalkulation der DJ-Leistung grundsätzlich auf Basis eines Stundensatzes von 119,00 € brutto je Einsatzstunde.

Der endgültige Gesamtpreis ergibt sich aus dem individuellen Angebot unter Berücksichtigung der vereinbarten Einsatzdauer sowie gegebenenfalls zusätzlich gebuchter Technik-, Licht- und Zusatzleistungen.

Technik, Lichttechnik, DJ-Booth, Funkmikrofone, Ambientebeleuchtung, Fahrtkosten und weitere Zusatzleistungen werden gemäß Angebot gesondert berechnet.

§ 6 Technik

Sämtliche Technik wird ausschließlich gemäß dem vereinbarten Angebot bereitgestellt.

Die im Angebot ausgewiesenen Technikpauschalen beinhalten den Transport sowie den erforderlichen Auf- und Abbau der vereinbarten Veranstaltungstechnik, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

§ 7 Anzahlung

Nach Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtauftragswertes innerhalb von sieben Kalendertagen fällig.

Die bereits gezahlte Beratungspauschale wird hierbei vollständig angerechnet.

Die Buchung gilt erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung als verbindlich reserviert.

§ 8 Zusatzleistungen

Nachträglich beauftragte Leistungen werden gesondert berechnet.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Verlängerung der Einsatzzeit
  • zusätzliche Technik
  • zusätzliche Lichttechnik
  • zusätzliche Funkmikrofone
  • zusätzlicher Auf- oder Abbau
  • Wartezeiten, die nicht vom DJ zu vertreten sind
  • weitere Planungsleistungen
  • sonstige nachträglich beauftragte Leistungen

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Berechnung mit 119,00 € brutto je angefangener Arbeitsstunde.

§ 9 Veranstaltungsort

Die Auftraggeber*innen stellen sicher, dass zum vereinbarten Zeitpunkt

  • ausreichend Stromanschlüsse,
  • eine geeignete Aufstellfläche,
  • ein sicherer Zugang zum Veranstaltungsort
  • sowie alle erforderlichen Genehmigungen

vorhanden sind.

Der DJ ist berechtigt, den Aufbau rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn vorzunehmen. Die hierfür erforderliche Zeit ist nicht Bestandteil der vereinbarten Einsatzzeit.

§ 10 Fahrtkosten

Ausgangspunkt ist: Im Natt 24a, 45141 Essen.

Innerhalb eines Radius von 25 km entstehen keine Fahrtkosten.

Ab dem 26. Kilometer werden 0,40 € brutto pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) berechnet.

Bei Entfernungen über 100 km oder mehrtägigen Veranstaltungen können Übernachtungs- und Verpflegungskosten nach vorheriger Absprache zusätzlich berechnet werden.

§ 11 Stornierung

Im Falle einer Stornierung durch die Auftraggeber*innen gelten folgende Ausfallpauschalen:

  • bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
  • bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
  • weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Honorars

Bereits entstandene Fremd-, Reise-, Hotel- oder Mietkosten werden zusätzlich berechnet.

Den Auftraggeber*innen bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem DJ kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 12 Rücktritt durch den DJ

Der DJ ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Krankheit
  • Unfall
  • höhere Gewalt
  • behördliche Anordnungen
  • technische Defekte
  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb seines Einflussbereichs

Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.

Soweit möglich unterstützt der DJ die Auftraggeber*innen bei der Suche nach einem geeigneten Ersatz-DJ. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

§ 13 Haftung

Der DJ haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der DJ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Für Schäden am Equipment des DJs, die durch Auftraggeber*innen, Gäste oder Dritte verursacht werden, haften die Auftraggeber*innen nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 14 GEMA

Die Anmeldung und Entrichtung eventuell anfallender GEMA-Gebühren obliegt den Auftraggeber*innen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 15 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet.

Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung.

§ 16 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

Vor Einleitung weiterer rechtlicher Schritte erfolgt in der Regel zunächst eine freundliche Zahlungserinnerung, da zunächst davon ausgegangen wird, dass es sich um ein Versehen handelt.

§ 17 Gerichtsstand

Ist der*die Auftraggeber*in Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Essen, soweit gesetzlich zulässig.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 18 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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